Über Markenzeichen und Urheberrecht

Hinweise zu Markenzeichen

  • Microsoft, Windows, Windows Vista, Windows Media Player und DirectX sind entweder eingetragene Markenzeichen oder Markenzeichen der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern.
  • Intel und Pentium sind entweder eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen der Intel Corporation und ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten und/oder in anderen Ländern.

Alle anderen in diesem Dokument erwähnten Produktnamen können Markenzeichen oder eingetragene Markenzeichen der jeweiligen Eigentümer sein. In diesem Dokument sind die Markenzeichen und eingetragenen Markenzeichen nicht überall ausdrücklich durch „TM“ und „(R)“ gekennzeichnet.

Hinweis zum Urheberrecht

Das Urheberrecht verbietet es, Bilder zu verwenden, die ohne die Erlaubnis des Anspruchstellers aufgenommen wurden, außer sie dienen ausschließlich der persönlichen Verwendung. Beachten Sie bitte außerdem, dass Foto- und Filmaufnahmen bei bestimmten Kundgebungen, Veranstaltungen und/oder Ausstellungen usw. nur eingeschränkt gestattet sind, auch wenn die Bilder für den persönlichen Gebrauch sind.


Musikaufnahmen, Tonaufnahmen und andere Musikinhalte von Drittanbietern, die Sie auf CDs, aus dem Internet oder von anderen Quellen beziehen (die „Musikinhalte“), sind urheberrechtlich geschützte Werke der jeweiligen Eigentümer und durch die Bestimmungen des Urheberrechts sowie durch geltendes Recht in den einzelnen Ländern/Regionen geschützt. Außer in dem durch geltendes Recht ausdrücklich erlaubten Umfang ist es nicht zulässig, Musikinhalte ohne Genehmigung oder Zustimmung des jeweiligen Eigentümers zu verwenden. Dies schließt ohne Einschränkung das Kopieren, Modifizieren, Reproduzieren, Hochladen, Übertragen oder Bereitstellen in einem öffentlichen Netzwerk, Transferieren, Verteilen, Verleihen, Lizenzieren sowie Verkauf und Veröffentlichung ein. Die von der Sony Corporation gewährte Lizenz für Picture Motion Browser darf in keiner Weise so ausgelegt werden, dass dadurch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf sonstige Weise eine Lizenz oder ein Nutzungsrecht für die Musikinhalte gewährt würde.


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